Prüfungen
Falls Sie die Dienstleistung „regelmäßige Prüfungen“ interessiert, können Sie gerne unter nachfolgendem Link weiteres ersehen www.intellegens.eu.
Baubehördlich geforderte Abnahmen (Erst- und Wiederholungsprüfungen) nach Landesbaurecht.
Regelmäßige Prüfungen elektrischer Anlagen entsprechend der Richtlinien des Verbandes der Schadenversicherer (Klausel 18 AFB, § 13 ZFgA, Klausel 3602)
Regelmäßige Prüfungen ortsfester – und ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und -Geräten / Betriebsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), bzw. entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften DGUV V3 und V4.
- TPrüfVO (in HES), ehemals HausPrüfVO
- SPrüfV (in BY)
- PrüfVO (in NRW), ehemals TPrüfVO
- Landesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen HTechAnlV (in RLP)
- Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (in BW)
- oder den entsprechenden speziellen Bauschein- / Baugenehmigungsauflagen
in baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, z.B:
- Bahnhöfe
- Fliegende Bauten
- Flughäfen
- Gaststätten
- (Groß)Garagen
- Heime
- Hochhäuser
- Hotels
- Kinos
- Kindergärten
- Schulen
- Theater
- Verkaufsstätten
- Versammlungsstätten
- Industriebauten
- usw.